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Wege und Straßen reinigen
Pflichten bei Eis und Schnee
Angesichts frostiger Nächte weist die Stadt Bocholt auf die Pflichten von Grundstückseigentümern hin.
Die Straßenreinigungssatzung schreibt Anliegern vor, im Herbst und Winter öffentliche Straßen und Plätze von Schmutz, Gras, Unkraut, Laub, Unrat, Schlamm und Schnee freizuhalten. Das gilt auch für anliegende Geh- und Radwege. Bei Glätte heißt es: Streuen. Die Satzung lässt sich unter www.bocholt.de abrufen.
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb (ESB) ist bei Schnee und Glatteis für Straßen und Wege zuständig, die als gefährlich oder wichtig für den Verkehr gelten. Viele weitere Wege räume der ESB freiwillig, heißt es in der Mitteilung weiter. „Etwa 400 Tonnen Salz hat der städtische Entsorgungsbetrieb für den Einsatz auf schnee- oder eisglatten Straßen eingelagert. Wird es glatt, sind 23 Personen mit 21 Fahrzeugen in Bocholt im Einsatz“, berichtet die Stadtverwaltung.
Um die Kreisstraßen und Radwege hinter den Ortsausgangsschildern kümmert sich der Landesbetrieb Straßen.NRW.